AGB
Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung eines Schwimmkurses. Eine pauschale Schwimmgarantie wird nicht gegeben.
Die Anmeldung ist rechtlich verbindlich. Mit Absenden der Anmeldung bestätigen die Erziehungsberechtigten, dass der Kursteilnehmer/-in keine schwerwiegenden, ansteckende Krankheiten (z.B. Organschäden, Durchfall usw.) hat und gesund ist. Die Kursgebühr muss innerhalb von 7 Tagen, nach Anmeldung, bezahlt werden, ansonsten wird der Kursplatz storniert. Bei kurzfristigen Buchungen muß der Einzahlungsbeleg zu Kursbeginn mitgebracht werden oder die Kursgebühr bar entrichtet werden. Mit der Bezahlung der Kursgebühr werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Die Kursgebühr setzt sich aus dem Eintrittspreis (wird direkt an das jeweilige Schwimmbad entrichtet) und der eigentlichen Kursgebühr zusammen.
Bei Austritt aus dem laufenden Kurs wird grundsätzlich keine Kursgebühr oder Eintritte zurück erstattet. Liegt eine schwerwiegende Erkrankung vor (Brüche, Operationen etc.) wird eine Gutschrift nur gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes erstellt. Eine Verwaltungspauschale von 10,- € wird in jedem Fall einbehalten.
Rücktritt: Bei Abmeldung bis 1 Woche vor Kursbeginn wird eine Pauschale von 20,- € einbehalten, bei späterer Abmeldung oder Nichterscheinen wird die gesamte Gebühr berechnet. Die Abmeldung muss in schriftlicher Form erfolgen. Ist ein Kind wegen Krankheit verhindert, so verpflichtet sich der Erziehungsberechtigte, den Schwimmtrainer im Vorfeld rechtzeitig zu informieren (Email, SMS, usw.). Nur dann können die versäumten Stunden, nach Verfügbarkeit von freien Plätzen, an einen zeitnahen Ersatztermin, den der Schwimmtrainer bestimmt nachgeholt werden. Versäumte Stunden werden nicht gutgeschrieben und eine Verrechnung mit nachfolgenden Kursen ist nicht möglich, auch umwandlung in eine Privatstunde ist nicht möglich!
Versäumte Stunden aufgrund von Urlaub oder private Veranstaltungen können nicht nachgeholt werden. Versäumte Stunde, da "Freunde, Bekannte, Fahrgemeinschaften, Geschwister" am Unterricht teilnehmen möchten und der betroffe Teilnehmer ebenfalls nicht teilnehmen will, können nicht nachgeholt werden.
Quereinsteiger oder nachgemeldete Teilnehmer/-innen haben keinen Anspruch auf die versäumten Stunden, und Stunden können nicht gesammelt werden (Beispiel: Ein zweimal wöchetlicher Kurs kann nicht über zwei Kurse einmal wöchentlich gestreckt werrden).
Verspätete Kinder müssen von den Erziehungebrechtigten selbständig umgezogen werden und an das Schwimmbecken gebracht werden, so daß der laufende Unterricht nicht gestört wird. Sollte durch das Schwimmbad ein Eintritt erhoben werden, so ist dieser von dem Erziehungberechtigten zu bezahlen und wird nicht zurückerstattet.
Die Schwimmschule Aqua-fan übernimmt keine Haftung für Verletzungen und Schäden, welche die Kinder vor und nach der Schwimmstunde erleiden. Die Erziehungsberechtigten tragen dafür Sorge, dass die Kinder vor und nach der Unterrichtseinheit nicht ins Wasser gehen. Bei anwesenden Erziehungsberechtigten oder durch diese beauftragte Personen übernimmt die Schwimmschule Aqua-fan keine Haftung.
Die Unterrichtseinheit wir pro Kurs festgelegt und finden Sie in der Kursbeschreibung.
Das Filmen und Fotografieren in der Schwimmhalle muss vorher mit dem Übungsleiter und den anderen Teilnehmern abgesprochen werden.
Es wird keine Haftung für Wertsachen, Garderobe (Schwimmbrillen, Schmuck usw) übernommen, betrifft auch unsachgemäße Verwendung.
Der Bade- und Hausordnung des jeweiligen Bades ist Sorge zu tragen. Bei Verstoß gegen die Bade- und Hausordnung, wird der Teilnehmer des Kurses verwiesen ohne Rückerstattung der Kursgebühr. Sachbeschädigungen während des Kursbetriebes werden auf Kosten dessen erhoben, der sie zumindest fahrlässig bewirkt oder verursacht hat.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Bei unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen greifen die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.